Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Seetel Hotel GmbH & Co. Betriebs KG und der mit ihr verbundenen Unternehmen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen sowie für die zeitweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Konferenzen, Banketten, Seminaren, Tagungen und anderen Veranstaltungen sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels insbesondere Zimmerbuchungen.
1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für Pauschalreisen, Reisevermittlungen und für die Vermittlung verbundener Reiseleistungen, sofern und soweit sich nichts anderes aus den gesetzlichen Bestimmungen ergibt.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden vom Hotel ausdrücklich in Textform anerkannt.
2. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Informationspflicht des Kunden
2.1 Angebote des Hotels sind stets freibleibend. Der Hotelaufnahmevertrag bzw. der Veranstaltungsvertrag (nachfolgend „Vertrag“) kommt durch die Annahme eines verbindlichen Antrags des Kunden (verbindliche Buchung oder Reservierung) durch das Hotel in Textform zustande. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Im Fall einer Online-Buchung liegt ein verbindlicher Antrag des Kunden erst vor, wenn er bestätigt hat, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet (z.B. durch Anklicken einer Schaltfläche, die gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern "zahlungspflichtig bestellen" oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist).
2.2 Die Unter- oder Weitervermietung der aufgrund eines Hotelaufnahmevertrages überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken bzw. die Unter- oder Weitervermietung der aufgrund eines Veranstaltungsvertrages überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.
2.3 Im Falle eines Veranstaltungsvertrages ist der Kunde verpflichtet, das Hotel spätestens bei Vertragsabschluss über das Thema der Veranstaltung zu unterrichten, insbesondere darüber, ob die Veranstaltung aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange des Hotels zu beeinträchtigen.
3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Sofern der Kunde vor Vertragsschluss die Möglichkeit hat, Sonderwünsche zu äußern, wird das Hotel nicht verpflichtet, diese zu erfüllen, es sei denn, dass die Erfüllung verbindlich in Textform zugesagt wird.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und / oder die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden beauftragte, Dritten gegenüber erbrachte Leistungen und Auslagen des Hotels.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen kommunalen Recht vom Kunden selbst geschuldet sind, wie z.B. Kurtaxe.
Die Preise werden in Fällen einer nach Vertragsschluss eintretenden Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf einzelne Leistungsgegenstände entsprechend angepasst, wobei die Erhöhung des Preises auf maximal 8 % des vereinbarten Preises beschränkt ist und der Kunde bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Senkung des Preises verlangen kann. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4 Die vereinbarten Preise sind auf der Grundlage der vereinbarten Leistungen kalkuliert. Das Hotel kann deshalb seine Zustimmung zu einer vom Kunden nach Vertragsschluss gewünschten Reduzierung der gebuchten Leistungen von einer Erhöhung der Preise abhängig machen.
3.5 Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Das Hotel kann vom Kunden jederzeit die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen verlangen. Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung zahlt; dies gilt gegenüber einem Kunden, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist.
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist das Hotel berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Dem Hotel bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von EUR 5,00 erheben.
3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
3.7. In begründeten Fällen, z. B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zum Beginn des Aufenthaltes eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne der vorstehenden Ziff. 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.8 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden bzw. zu Beginn oder während der Veranstaltung eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne der vorstehenden Ziff. 3.6 bis zur Höhe der vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits geleistet wurde.
3.9. Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen.
4. Zimmerbereitstellung und -rückgabe bei An- und Abreise beim Hotelaufnahmevertrag
4.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer in Textform bestätigt.
4.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung und sind von ihm bis spätestens 18.00 Uhr in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu. Es gelten die in der Reservierungsbestätigung hinterlegten Bedingungen.
4.3 Die Zimmer müssen am Abreisetag bis spätestens 11:00 Uhr geräumt sein und dem Hotel zur Verfügung stehen. Danach kann das Hotel vom Kunden wegen der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % und ab 18:00 Uhr 100 % des vollen gültigen Logis-Listenpreises verlangen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Das Hotel bietet nach Verfügbarkeit einen „late checkout“ an.
5. Rücktritt des Kunden vom Hotelaufnahmevertrag (Abbestellung, Stornierung, Nichtinanspruchnahme von Leistungen)
5.1 Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden vom Vertrag ist - vorbehaltlich der nachfolgenden Regelung - nur möglich, wenn dies bei oder nach Vertragsschluss ausdrücklich in Textform vereinbart wurde oder wenn ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht.
Sofern nichts anderes in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis spätestens 28 Tage vor dem Anreisetag kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.
5.2 In allen andern Fällen des Rücktritts des Kunden hat das Hotel Anspruch auf angemessene Entschädigung gemäß den nachfolgenden Regelungen:
Das Hotel hat die Wahl, statt einer konkret berechneten Entschädigung Schadenersatz in Form einer Entschädigungspauschale geltend zu machen.
Die Entschädigungspauschale beträgt 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit Halbpension sowie 60 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit Vollpension. Dem Kunden steht in allen Fällen der Nachweis frei, dass dem Hotel kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist.
Sofern das Hotel die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung maximal die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die vom Hotel zu erbringenden Leistungen unter Abzug des Wertes der von dem Hotel ersparten Aufwendungen sowie dessen, was das Hotel durch anderweitige Verwendungen der Hotelleistungen erwirbt.
5.3 Der Kunde muss den Rücktritt in Textform erklären.
5.4 Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Kunde die gebuchten Leistungen nicht in Anspruch nimmt, ohne dies dem Hotel vorab mitzuteilen.
6. Rücktritt des Kunden vom Veranstaltungsvertrag (Abbestellung, Stornierung, Nichtinanspruchnahme von Leistungen)
6.1 Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden vom Vertrag ist - vorbehaltlich der nachfolgenden Regelung - nur möglich, wenn dies bei oder nach Vertragsschluss ausdrücklich in Textform vereinbart wurde oder wenn ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht.
Sofern nichts anderes in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis spätestens 90 Tage vor dem Anreisetag kostenfrei vom Vertrag zurücktreten, wobei der Rücktritt in Textform zu erklären ist.
6.2 In allen andern Fällen des Rücktritts des Kunden hat das Hotel Anspruch auf angemessene Entschädigung gemäß den nachfolgenden Regelungen:
Das Hotel hat die Wahl, statt einer konkret berechneten Entschädigung Schadenersatz in Form einer Entschädigungspauschale geltend zu machen.
Die Entschädigungspauschale beträgt bei einem Rücktritt in der Zeit zwischen dem 89. und dem 60. Tag vor der Veranstaltung 50 % des vertraglich vereinbarten Betrages für die Veranstaltung, insbesondere für die Überlassung der Hotelräumlichkeiten, Hotelzimmer und die Bereitstellung von Speisen und Getränken. Bei einem Rücktritt in der Zeit zwischen dem 59. und dem 30. Tag vor der Veranstaltung beträgt die Entschädigungspauschale 80 % des vertraglich vereinbarten Betrages für die Veranstaltung, insbesondere für die Überlassung der Hotelräumlichkeiten, Hotelzimmer und die Bereitstellung von Speisen und Getränken. Der vertraglich vereinbarte Betrag berechnet sich nach der Anzahl der vereinbarten Teilnehmerzahl. Soweit noch kein Betrag für Speisen und Getränke vertraglich vereinbart war, wird für die Pauschale das preislich niedrigste 3-Gänge Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger ist als die geforderte Entschädigungspauschale.
Sofern das Hotel die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung maximal die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die vom Hotel zu erbringenden Leistungen unter Abzug des Wertes der von dem Hotel ersparten Aufwendungen sowie dessen, was das Hotel durch anderweitige Verwendungen der Hotelleistungen erwirbt.
6.3 Der Kunde muss den Rücktritt in Textform erklären.
6.4 Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Kunde die gebuchten Leistungen nicht in Anspruch nimmt, ohne dies dem Hotel rechtzeitig mitzuteilen.
7. Rücktritt des Hotels
7.1 Wird eine vereinbarte oder gemäß Ziff. 3.6, 3.7 oder 3.8 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
7.2 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls
höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
Zimmer oder Räume unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, seine Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
ein Fall der Regelung unter Ziff. 4.2 vorliegt;
eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung vorliegt;
der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
das Hotel von Umständen Kenntnis erlangt, woraus sich ergibt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Kunde fällige Forderungen des Hotels nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Hotels gefährdet erscheinen;
der Kunde über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;
ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse abgelehnt wurde.
7.3 Das Hotel setzt den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Textform in Kenntnis.
7.4 In den vorgenannten Fällen des Rücktritts des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
8. Änderungen der Teilnehmerzahl, der Veranstaltungszeit und der Veranstaltungsräume beim Veranstaltungsvertrag
8.1 Der Kunde ist verpflichtet, dem Hotel bei Vertragsabschluss die voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss er spätestens sieben Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Hotel mitteilen; sie bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Ohne entsprechende Zustimmung des Hotels erfolgt die Abrechnung bei einer Abweichung der Teilnehmerzahl nach unten nach der vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl unter Anrechnung ersparter Aufwendungen.
8.2 Im Falle einer Abweichung der Teilnehmerzahl nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
8.3 Das Hotel ist berechtigt, später als sieben Werktage vor Veranstaltungsbeginn einer Abweichung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % nur unter der Bedingung zuzustimmen, dass die vereinbarten Preise neu festgesetzt werden und die bestätigten Räume getauscht werden.
8.4 Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels die vereinbarten Anfangs- und Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Hotel zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen.
8.5 Das Hotel kann dem Kunden andere als die ursprünglich gebuchten Veranstaltungsräume zuweisen, wenn dies dem Kunden zumutbar ist, insbesondere wenn dringende Instandhaltungsarbeiten durchgeführt werden müssen oder die ursprünglich gebuchten Räume anderweitig benötigt werden und die alternativ zugewiesenen Räume den ursprünglich gebuchten in Kapazität und Ausstattung vergleichbar, zumindest aber für die vom Kunden geplante Veranstaltung gleichermaßen geeignet sind. Das Hotel wird den Kunden von einer Änderung der Veranstaltungsräume unverzüglich in Kenntnis setzen.
9. Mitbringen von Speisen und Getränken beim Veranstaltungsvertrag
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen nur nach vorheriger Vereinbarung mit dem Hotel in Textform mitbringen. In diesen Fällen kann das Hotel eine Servicegebühr zur Deckung der Gemeinkosten berechnen.
10. Abwicklung von Veranstaltungen
10.1 Der Kunde darf Namen und Markenzeichen des Hotels im Rahmen der Bewerbung seiner Veranstaltung nur nach vorheriger Abstimmung in Textform mit dem Hotel nutzen.
10.2 Der Kunde haftet dem Hotel für die Bezahlung der von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellten Leistungen, falls nicht eine Einzelbezahlung vorher in Textform vereinbart wurde. Alle für die Veranstaltung erforderlichen Erlaubnisgebühren werden dem Kunden vom Hotel auf Nachweis in Rechnung gestellt.
10.3 Ausstellungs- und sonstige Gegenstände des Kunden sind nach Veranstaltungsende zu entfernen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, hat das Hotel das Recht, die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vorzunehmen. Vom Kunden zurückgelassener Müll kann auf Kosten des Kunden vom Hotel entsorgt werden.
10.4 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen und Geräten des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen vorheriger Zustimmung in Textform. Der anfallende Stromverbrauch wird nach den gültigen Bereitstellungs- und Arbeitspreisen berechnet, wie der Stromversorger sie dem Hotel belastet. Eine angemessene pauschale Erfassung und Berechnung steht dem Hotel frei. Durch den Anschluss auftretende Störungen oder Schäden an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat.
10.5 Soweit das Hotel für den Kunden technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
10.6 Um Beschädigungen der Wände und Säulen vorzubeugen, ist die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen. Der Kunde übernimmt die Gewähr dafür, dass insbesondere Dekorationsmaterial, mitgebrachte Ausstellungselemente (z.B. Stellwände, Messewände, Roll-ups etc.) den feuerpolizeilichen Anforderungen entspricht; im Zweifelsfalle kann das Hotel die Vorlage einer entsprechenden Bestätigung verlangen.
11. Haftung des Kunden beim Veranstaltungsvertrag
Der Kunde hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch seine Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte sowie durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind, ebenso einzustehen, wie für Verluste oder Beschädigungen, die er selbst verursacht hat. Es obliegt dem Kunden, hierfür die entsprechenden Versicherungen abzuschließen. Das Hotel kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen.
12. Haftung des Hotels
12.1 Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Kunde schuldhaft, einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.
12.2 Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie im Falle der Übernahme einer Garantie seitens des Hotels und bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
12.3 Für alle sonstigen Schäden, die nicht von der Ziff. 12.2 umfasst und die durch leicht fahrlässiges Verhalten des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht sind, haftet das Hotel vorbehaltlich der nachfolgenden Regelung nur dann, wenn diese Schäden auf die Verletzung einer vertragstypischen Pflicht zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Handelt es sich um eine Pauschalreise, um eine Reisevermittlung oder um die Vermittlung verbundener Reiseleistungen, ist die Haftung des Hotels in Abweichung von der vorstehenden Regelung für solche Schäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden (§ 651p Abs. 1 BGB).
12.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich der Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten auch in Fällen etwaiger Schadensersatzansprüche eines Kunden gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des Hotels. Sie gelten nicht in den Fällen einer Haftung für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes, bei arglistig verschwiegenen Fehlern oder bei Personenschäden.
12.5 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. bis zum Hundertfachen des Beherbergungspreises, höchstens jedoch bis zu € 3.500,00 €. Für Wertgegenstände (Bargeld, Schmuck, usw.) ist diese Haftung begrenzt auf € 800,00. Das Hotel empfiehlt, von der Möglichkeit der Aufbewahrung im Zimmer- oder Zentralhotelsafe Gebrauch zu machen.
12.6 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch ein Mietvertrag über einen Stellplatz zustande, für den die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Parkgaragen gelten.
12.7 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt, Schadensersatzanspräche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
12.8 Nachrichten, Post, Warensendungen für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Das Hotel ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.
13. Rauchverbot, Verbot des Verzehrens mitgebrachter Speisen und Getränke in den öffentlichen Bereichen und der Zubereitung von Speisen, Anzeige von Straftaten
13.1 Das Hotel ist ein Nichtraucherhotel. Es ist daher untersagt, sowohl in den öffentlichen Bereichen, als auch in den Gästezimmern, - außer an den dafür ausgewiesenen Plätzen - zu rauchen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat das Hotel das Recht, vom Kunden als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen einen Betrag in Höhe von 150,00 € zu verlangen, sofern nicht der Kunde nachweist, dass kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist
13.2 In den öffentlichen Bereichen ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt. Das Frühstück darf nur in den dafür vorgesehenen Räumen des öffentlichen Bereiches eingenommen werden. Die Mitnahme von angebotenen Frühstücksbestandteilen ist untersagt.
13.3 In den Zimmern ist die Zubereitung von Speisen untersagt, sofern es sich nicht um Zimmer/Apartments mit Küche/Kitchenette handelt.
13.4 Jeder Diebstahl/jede Unterschlagung von Hoteleigentum wird grundsätzlich zur Anzeige gebracht und ein Betrag in Höhe des Wiederbeschaffungswertes wird in Rechnung gestellt.
14. Datenschutz
14.1 Der Datenschutz unterliegt den Regelungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG). Für die Vertragsabwicklung kann es zur Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden kommen. Personenbezogene Daten werden nur zur bestimmungsgemäßen Ausführung des Vertrages genutzt. Der Kunde erklärt sich mit der Nutzung seiner personenbezogenen Daten für vorgenannte Zwecke einverstanden.
Wir behalten uns vor, die vom Kunden im Rahmen der Buchung mitgeteilte E-Mail-Adresse - entsprechend den gesetzlichen Vorschriften- für weitere Marketingzwecke der verbundenen Unternehmen der SEETELHOTELS während bzw. im Anschluss an die Vertragsabwicklung per E-Mail zu verwenden sofern der Kunde dieser Verarbeitung seiner E-Mail-Adresse nicht bereits widersprochen hat.
14.2 Im Übrigen gelten die separaten Datenschutzbestimmungen, welche über die Internetseite des Hotels abrufbar sind.
15. Schlussbestimmungen
15.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
15.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
15.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist – wenn der Vertragspartner des Hotels Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist – der Sitz des Hotels. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Gerichtsstand ebenfalls der Sitz des Hotels.
15.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
16. Ergänzende Bestimmungen für den Erwerb von Gutscheinen - Widerrufsrecht
16.1 Die Annahme des Vertragsangebots des Kunden gemäß Ziff. 2.1 dieser AGB erfolgt im Falle einer Gutscheinbestellung in dem Zeitpunkt, in dem der Kunde den Gutschein vom Hotel erhält.
16.2 Aufgrund eines vom Hotel erworbenen Gutscheins ist der Kunde berechtigt, vom Hotel die im Gutschein aufgeführte Leistung zu fordern. Die aufgrund des Gutscheins vom Hotel zu erbringende Leistung erfolgt auf Grundlage dieser AGB. Das Hotel ist nur gegen Vorlage des Gutscheins zur Leistung verpflichtet (Kleines Inhaberpapier gemäß §§ 807, 793ff. BGB).
16.3 Der Kunde ist berechtigt, den Gutschein an Dritte weiterzugeben, insbesondere zu verschenken. Auf Wunsch des Kunden legt das Hotel bereits auf dem Gutscheinformular einen Dritten fest, der den Gutschein erhalten soll. Die Festlegung eines Namens auf dem Gutschein berührt die unter Ziff. 16.2 beschriebene rechtliche Qualität des Gutscheins nicht.
16.4 Ist der Kunde Verbraucher und schließt er mit dem Hotel durch Erwerb eines Gutschein unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln einen Vertrag ab, so steht ihm ein Widerrufsrecht nach §§ 312d, 355 BGB zu. Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrages zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste. Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Gutschein die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung zum Gegenstand hat und sich das Hotel verpflichtet hat, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen. Dies ist insbesondere bei Gutscheinen mit bestimmtem Reservierungsdatum der Fall.
16.5 Widerrufsbelehrung:
Widerrufsrecht
Der Kunde hat in Fällen, in denen ihm nach Ziff. 16.4 ein Widerrufsrecht zusteht, das Recht, diesen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Sie beginnt nicht zu laufen, bevor der Kunde diese Belehrung in Textform erhalten hat. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde die Seetel Hotel GmbH & Co. KG, - Widerrufsstelle -, Zirowberg 1, 17419 Seebad Ahlbeck, E-Mailadresse: widerruf@seetel.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder einer E-Mail), über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Erklärung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. Das Widerrufsrecht erlischt mit Ablauf der Widerrufsfrist, spätestens aber, wenn das Hotel mit ausdrücklicher Zustimmung oder auf Veranlassung des Kunden vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Erbringung der vertraglichen Leistungen beginnt.
Folgen des Widerrufs
Wenn der Kunde diesen Vertrag widerrufen hat, haben wir Ihm alle Zahlungen, die wir von ihm erhalten haben, unverzüglich zurückzuzahlen. Er muss uns im Falle des Widerrufs alle Leistungen zurückgeben, die er bis zum Widerruf von uns erhalten hat.
Link zur OS-Plattform der EU-Kommission gemäß Verordnung über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-Verordnung): ec.europa.eu/consumers/odr/
Bei Beschwerden im Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e. V. (Schlichtungsstelle) wenden: Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 080632, 10006 Berlin, Telefon: 0800 3696000, Fax: 0800 3699000, E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de, www.versicherungsombudsmann.de