Allgemeine Geschäftsbedingungen der Asgard´s Hotels, Inh. Familie Lippmann, Dünenstr.20, 17454 Zinnowitz §1 Geltungsbereich 1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zur Gastaufnahme zwischen den Hotels „Hotel Asgard“, Inh. Hotel Asgard Lippmann OHG, „Asgard´s Meereswarte“, Inh. Christine Lippmann, „Aparthotel Seeschlösschen“, Inh. Christine Lippmann (im folgenden Asgard´s Hotels“ genannt) und dem Gast. Sie erstrecken sich über die Beherbergung und alle anderen von den Asgard´s Hotels erbrachten Leistungen. 2. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in AGB des Gastes enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von den Asgard´s Hotels ausdrücklich und in Textform anerkannt. §2 Vertragsabschluss 1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Gastes durch die Asgard´s Hotels zustande. Eine telefonische Bestellung wird zur Dokumentation der verbindlichen Buchung in einer Telefonnotiz mit Unterschrift des jeweiligen Rezeptionisten aufgenommen. Den Asgard´s Hotels steht es frei, die Buchung schriftlich zusammen mit der Übersendung der AGB zu bestätigen. 2. Vertragspartner sind die jeweiligen Inhaber des Objektes der Asgard´s Hotels und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Asgard Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast/Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern den Asgard´s Hotels eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. §3 Leistungen, Preise, Zahlung 1. Die Asgard´s Hotels sind verpflichtet, dem Gast ein wie in der Reservierung vereinbartes Zimmer bereitzustellen und alle vereinbarten Leistungen zu erbringen. 2. Der Gast ist verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für das bereitgestellte Zimmer und alle sonstigen für ihn erbrachten Leistungen zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste und von Asgard´s Hotels erbrachte Leistungen an Dritte. 3. Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus den Angaben der Reservierungsbestätigung. Die vereinbarten Preise sind inklusive Umsatzsteuer. Eine Erhöhung der USt, ab vier Monaten nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Auftraggebers. Alle Preisauszeichnungen gelten in Euro. 4. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von den Asgard´s Hotels allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis, höchstens um 5 % anheben. 5. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von den Asgard´s Hotels nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, behalten sich die Asgard´s Hotels vor, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistungen nicht beeinträchtigen. So behalten sich die Asgard´s Hotels z. B. vor, dem Gast eine adäquate Ersatzunterkunft zur Verfügung zu stellen, wenn dies zumutbar ist, besonders weil die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die Räume) unbenutzbar geworden sind, bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen. 2 6. Für die Reservierung können die Asgard´s Hotels eine Vorauszahlung von bis zu 50 % des vereinbarten Gesamtpreises oder eine Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkarte oder Ähnlichem verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. 7. In begründeten Fällen, z. B. Zahlungsrückstand des Gastes, sind die Asgard´s Hotels berechtigt, auch nach Vertragsabschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne von Ziffer 6. oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen. 8. Die Asgard´s Hotels sind ferner berechtigt, zu Beginn oder auch während des Aufenthaltes vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für bestehende oder künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, sofern eine solche nicht bereits gemäß Ziffer 6. und 7. geleistet oder der Betrag von 50% noch nicht ausgeschöpft wurde. 9. Wenn zwischen den Partnern nichts schriftlich vereinbart worden ist, erfolgt die Bezahlung per EC-Cash oder per Kreditkarte (wir akzeptieren Mastercard und VisaCard) spätestens bei der Abreise. 10. Sofern eine Vereinbarung über Bezahlung gegen Rechnung getroffen wurde, hat der Besteller die Rechnung ohne Abzug spätestens 10 Tage vom Rechnungsdatum an zu begleichen. Die Asgard´s Hotels sind nicht verpflichtet, bargeldlose Zahlungsmittel wie Schecks oder Voucher anzunehmen. §4 Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe 1. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung, sofern eine Frühanreise nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel bis 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. 2. Räumt der Gast das Zimmer nicht bis 11:00 Uhr, können die Asgard´s Hotels aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen Nutzung bis 16:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 16:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. 3. Die Unter- und Weitervermietung der gebuchten Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. §5 Rücktritt vor Reiseantritt (Abbestellung; Stornierung) Nichtinanspruchnahme der Leistungen der Asgard´s Hotels (No show) 1. Rücktritt des Gastes a. Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn von der Buchung zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang Ihrer Erklärung bei den Asgard´s Hotels. Stornierungen haben nur nach schriftlicher Rückbestätigung durch die Asgard´s Hotels Gültigkeit. Außerdem empfehlen wir Ihnen eine Reiserücktrittversicherung abzuschließen. b. Stornierungen von Einzelreservierungen (bis 20 Personen) sind im folgenden kostenfrei möglich: Weihnachten 3 Tage vor Anreise, Silvester 30 Tage vor Anreise, Hauptsaison Anfang Juni bis Ende September, sowie alle weiteren Feiertage (Ostern, 3 Himmelfahrt und Pfingsten) 14 Tage vor Anreise, alle weiteren Zeiten 3 Tage vor Anreise. Stornierungen von Gruppen (ab 20 Personen) sind für das gesamte Kontingent bis 8 Wochen vor Ankunft kostenfrei möglich. Sollten Stornierungen außerhalb dieses Zeitraums oder gar nicht erfolgen und die Zimmer nicht anderweitig vermietet werden, so können die Asgard´s Hotels abhängig von den gebuchten Leistungen bis zu 80% des vereinbarten Preises für Übernachtung/Frühstück und Abendessen, für pauschale Arrangements und sonstige gebuchte Leistungen verlangen. c. Bei vorzeitiger Abreise ist der vollständige Buchungsbetrag zu entrichten. Sollten die Zimmer anderweitig ohne Kostennachteile für die Asgard´s Hotels vermietet werden, entsteht auf Seiten der Asgard´s Hotels ein Anspruch auf ein Abwicklungsentgelt in Höhe von 30,00 Euro pro gebuchtem Zimmer. d. Die Asgard´s Hotels sind nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden und die Stornierungsgebühren für den Gast niedrig zu halten. Dem Gast bleibt es vorbehalten, einen geringeren Schaden der Asgard´s Hotels gegenüber nachzuweisen. 2. Rücktritt der Asgard´s Hotels a. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Gastes eingeräumt wurde, behalten wir uns vor, ebenfalls vom Vertrag zurückzutreten. Die Asgard´s Hotels sind ferner berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Ein sachlich gerechtfertigter Grund liegt insbesondere vor, wenn höhere Gewalt oder andere von den Asgard´s Hotels nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder Zimmer unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen, z. B. den Hotelgast oder den Zweck betreffend, gebucht wurden. Ist der Rücktritt der Asgard´s Hotels berechtigt, hat der Gast keinen Anspruch auf Schadenersatz. b. Sollte eine vereinbarte Vorauszahlung nicht bis zum festgelegten Termin nach Aufforderung auf dem bei Vertragsabschluss benannten Konto der Asgard´s Hotels eingehen, so sind diese zum Vertragsrücktritt berechtigt. Der Rücktritt muss unverzüglich mitgeteilt werden. c. Die Asgard´s Hotels sind ferner zum Rücktritt berechtigt, sofern Zimmer unter falscher oder irreführender Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht wurden, eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung erfolgte oder ein begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistungen durch den Gast den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Asgard´s Hotels in der Öffentlichkeit gefährdet. d. Vorzeitige Abreise durch Krankheit und/oder einer Corona Infektion schließt eine kostenfreie Stornierung aus. Hier fällt eine Gebühr von 80% des restlichen Reisepreises an. §6 Haftung 1. Der Vertragspartner der Asgard´s Hotels haftet den Inhabern in vollem Umfang für durch ihn selbst oder seine Gäste verursachte Schäden. 2. Für eingebrachte Sachen haften die Asgard´s Hotels nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wir empfehlen, von der Nutzungsmöglichkeit des Zimmersafes Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast den Asgard´s Hotels nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung Anzeige erstattet. 3. Wird dem Gast ein Stellplatz, auch gegen ein Entgelt, auf dem Hotelgrundstück zur Verfügung gestellt, findet keine Bewachung statt und ein Verwahrungsvertrag kommt 4 nicht zu Stande. Die Asgard´s Hotels haften bei Abhandenkommen oder Beschädigungen an einem auf dem Hotelgrundstück abgestellten Kraftfahrzeug/Fahrrad und/oder für dessen Inhalt nicht, es sei denn, die Asgard´s Hotels haben den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. 4. Zurückgebliebene Sachen des Gastes werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Die Asgard´s Hotels bewahren die Sachen 6 Monate auf. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. 5. Weckaufträge werden von den Asgard´s Hotels mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. 6. Nachrichten, Post oder Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Die Asgard´s Hotels übernehmen die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. 7. In den Asgard´s Hotels ist grundsätzlich ein WLAN-System verfügbar. Sollte im Falle einer technischen Störung kein Internetzugang möglich sein, werden Schadenersatzforderungen gegen die Asgard´s Hotels ausdrücklich ausgeschlossen. Auch eine Minderung des Zimmerpreises aus diesem Grund ist nicht möglich. 8. Der Gast hat die Einrichtungsgegenstände und Ausstattung der Hotelanlage sowie Zimmer und Appartements pfleglich zu behandeln und insbesondere grobe Verschmutzungen und Beschädigungen zu vermeiden. Falls sich Verschmutzungen oder Beschädigungen, die über das normale Maß der Inanspruchnahme hinausgehen, auch noch nach der Abreise des Gastes herausstellen, sind die Asgard´s Hotels berechtigt, dem Gast die Reparaturkosten, Kosten für Ersatz oder für Reinigung, zuzüglich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Zimmers zu verlangen und diese nachträglich in Rechnung zu stellen. §7 Gutscheine 1. Ein Gutschein kann nur in Höhe des für den Gutschein bezahlten Betrags eingelöst werden und nicht nach der auf dem Gutschein genannten Leistung. Gutscheine sind ab Ende des Ausstellungsjahres genau 3 Jahre gültig. Ist kein Ausstellungsdatum vermerkt, so gilt das Datum der Zahlung des Gutscheines. Die Asgard´s Hotels lösen nur solche Gutscheine ein, die vollständig bezahlt sind. Eine Auszahlung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen. Ebenso die Auszahlung für nicht in Anspruch genommene Leistungen. Der Gutschein kann entsprechend des Wertes für jede, beliebige Leistung der Asgard´s Hotels eingelöst werden, jedoch dahingehend eingeschränkt, dass die Leistung auch verfügbar ist. §8 Rauchverbot im Hotel 1. Das Rauchen ist in allen Hotelzimmern und Appartements strengstens untersagt. Das Rauchen ist nur außerhalb der Asgard´s Hotels, auf den Balkonen und in ausgewiesenen Raucherbereichen gestattet! Bei einem Verstoß gegen das Rauchverbot hat das Hotel das Recht, vom Gast einen Schadenersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungs- und/oder Renovierungskosten von bis zu 100,00 € zuzüglich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Zimmers zu verlangen. §9 Schlüsselverlust 1. Bei Verlust des Zimmerschlüssels trägt der Gast die Kosten der Wiederbeschaffung in Höhe von 100,00 €. 5 §10 Mitbringen von Haustieren 1. Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet. Werden Haustiere ohne Anmeldung mitgebracht und/oder werden diese in dafür nicht vorgesehenen Zimmern mitgeführt, haben die Hotels das Recht, vom Gast einen Schadenersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungs- und /oder Renovierungskosten von bis zu 200,00€ zuzüglich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Zimmers zu verlangen. §11 Ergänzende Sonderregelung zu Ziffer 5 für Pauschalreiseverträge bis zum 31.12.2022 (Anreisetag maßgeblich) aufgrund von Corona, Pandemiesituationen und höherer Gewalt 1. Sofern aufgrund von Verordnungen, Allgemeinverfügungen oder Verwaltungsakten zur Bekämpfung oder Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus oder ähnlichen gravierenden Gründen von höherer Gewalt (äußere Umstände, die nicht vom Hotel zu vertreten sind) das Hotel in Gänze oder in Teilen nicht betrieben und entsprechende Leistungen vom Gast nicht Anspruch genommen werden können, liegt keine vom Hotel zu vertretende Pflichtverletzung vor. Dies gilt unabhängig vom Zeitpunkt des Erlasses der Verordnung, Allgemeinverfügung und des Verwaltungsaktes. Das Hotel verpflichtet sich, dem Gast den Beginn und die voraussichtliche Geltungsdauer eines solchen Verwaltungsaktes mitzuteilen. Für das Hotel geltende Verordnungen und Allgemeinverfügungen werden vom Gesetzgeber bekannt gegeben und veröffentlicht. Für den Fall, dass das Hotel aus vorgenannten Gründen an der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten gehindert ist, ist das Hotel entschädigungsfrei berechtigt, sein Hotelangebot dem jeweils geltenden gesetzlichen Rahmen entsprechend anzupassen, welches nur aus triftigem Grund abgelehnt werden darf. Ist dies dem Hotel nicht möglich oder zumutbar oder dem Gast unzumutbar oder wird aus triftigem Grund abgelehnt, sind beide Parteien berechtigt, den Aufenthalt kostenfrei abzusagen. Ist der Hotelbetrieb in Gänze untersagt, ist das Hotel berechtigt, dem Gast einen alternativen Reisetermin anzubieten. Können sich die Parteien nicht auf einen alternativen Termin verständigen, sind beide Parteien berechtigt, vom betroffenen Vertrag durch Erklärung in Textform kostenfrei zurücktreten. 2. Sollte der Gast aufgrund von behördlichen (Ein-)Reiseverboten oder Quarantäneanordnungen (auch bei Rückkehr aus dem gebuchten Reiseland) aufgrund von Corona oder ähnlichen globalen Pandemien nach der Definition der WHO den gebuchten Reisetermin nicht wahrnehmen können, so darf der Gast sein Zimmer unabhängig von den Staffelungen aus Ziffer 5 kostenfrei stornieren, soweit vom Gast der Nachweis geführt worden ist, dass es dem Gast aus vorgenannten Gründen tatsächlich objektiv unmöglich ist, (ein) zu reisen. Lediglich Bedenken des Gastes oder behördliche Empfehlungen, auf touristische Reisen zu verzichten, begründen kein kostenfreies Rücktrittsrecht. 3. Ziffer 5 Nr. 1 bis 2 gelten unverändert fort, soweit der Rücktritt des Gastes nicht aufgrund eines coronabedingten Umstands oder ähnlichen globalen Pandemien nach der Definition der WHO erfolgt. §12 Schlussbestimmungen 1. Ist der Vertragspartner des Beherbergungsvertrages ein Vollkaufmann (hier bei Pauschalreisen oder Reiseveranstaltern möglich), dann ist der Gerichtsstand je nach Gegenstandswert AG Greifswald bzw. LG Stralsund.